Hygienekonzept Twerchhau e.V.
In Anlehnung an das Hygienekonzept des Berliner Fechterbund

Regelung für die Durchführung der Fechtveranstaltung ausgerichtet vom Twerchhau e.V. in der Werner-Seelenbinder-Sporthalle vom 14. – 15.11.2020 in Berlin

Präambel

Mit der schrittweisen Öffnung der Sportanlagen in Berlin sind besondere Sicherheits- und Hygieneregeln notwendig und zu beachten. Grundsätzlich gilt die jeweils aktuelle Fassung der „SARS-CoV-2- Infektionsschutz-verordnung“. Zu beachten sind ferner die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fassung. Darüber hinaus orientieren wir uns an den Leitplanken des DOSB (inkl. den ergänzenden „Leitplanken Halle“), den jeweils aktuellen Empfehlungen des LSB für die
Nutzung von Sportstätten und den Empfehlungen des DFB zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes. Bei der Erstellung des Hygienekonzepts sind die Maßgaben des BFB beachtet worden. Soweit zuständige Behörden auf Bezirksebene zusätzliche Voraussetzungen für die
Nutzung der Sportanlage bestimmen, gelten diese vorrangig. Oberstes Gebot ist die Einhaltung der geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen zur
Sicherheit und Gesunderhaltung der Sportlerinnen sowie aller an der
Veranstaltungsorganisation Beteiligten zur Eindämmung der Pandemie.

Veranstaltungsinhalte und -regeln:

Allgemeines

  1. Vor dem Beginn der Veranstaltung findet eine Aufklärung über die grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsregeln statt. Auch mit Buchung der Teilnahme an der Veranstaltung, erklären sich die Teilnehmerinnen mit diesem Hygienekonzept einverstanden und bestätigen ihre Einhaltung. Es wird ihnen vorab zum Durchlesen zur Verfügung gestellt.
  2. Personen mit Erkältungssymptomen dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen und müssen bei bereits erfolgter Buchung bitte rechtzeitig absagen.
  3. Zugang zur Veranstaltungsstätte erhalten nur Fechterinnen und Beteiligte an der Veranstaltungsorganisation. Ein Zutritt von Zuschauern auf die Sportflächen ist nicht erlaubt. Unter Voranmeldung und erteilter Erlaubnis dürfen Zuschauer sich unter Einhaltung des Mindestabstandes auf der oberen Etage über der Sportfläche aufhalten.
  4. Es ist eine Anwesenheitsdokumentation zu führen. Sie darf nur zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung genutzt werden und muss die folgenden Angaben zur jeweiligen Veranstaltungssteilnehmerin enthalten: Vor- und Familienname, Telefonnummer, vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse und Anwesenheitszeit. Die Anwesenheitsdokumentation wird nach 14 Tagen datenschutzgerecht vernichtet.
  5. Bei Verstößen gegen die Hygienemaßnahmen seitens der Fechterinnen sowie von Beteiligten der Veranstaltungsorganisation muss die Teilnahme bzw. die weitere Teilnahme an der Veranstaltung untersagt werden.

Räumlichkeiten

  1. Grundsätzlich findet die Fechtveranstaltung in einer geschlossenen Trainingshalle statt.
  2. Es wird einen separaten Ein- wie Ausgang geben, welche entsprechend auffällig ausgewiesen sind.
  3. Es sind max. 30 Personen inkl. Workshopleiterin je Teilfläche zugelassen. Die Sportfläche kann in bis zu drei Teilflächen unterteilt werden.
  4. Die Fenster der Halle sind bei entsprechendem Wetter durchgehend zu öffnen. Sollte dies witterungsbedingt nicht möglich sein, müssen regelmäßige Lüftungspausen eingeplant werden. Gleiches gilt mit den Türen (bis auf Brandschutztüren).
  5. Ein über die übliche Dauer nötiger Aufenthalt in den Sanitärräumen ist strikt untersagt. Nach der Verrichtung und den damit verbundenen Hygienemaßnahmen sind diese umgehend wieder zu verlassen.

Verhalten

  1. Nach der Ankunft sollen sich die Teilnehmerinnen die Hände waschen oder sich zumindest diese mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln behandeln.
  2. Lautes Sprechen, Rufen und Brüllen ist wo es geht zu vermeiden.
  3. Körperkontakte (wie Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen etc.) ist zu vermeiden.
  4. Es gilt die Einhaltung der 1,50-Meter-Abstandsregel, sofern nicht anders angesagt (z.B. in Workshops).
  5. Außerhalb der reinen Sportausübung (Flur, Toilette, Garderobe, etc.) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Essen und Equipment

  1. Eine jede bringt ihr eigenes Fechtequipment mit. Ein Tauschen ist grundsätzlich untersagt. Sollte es allerdings in einem Ausnahmefall notwendig sein (sonst droht z.B. der Turnierausschluss), dann muss darauf geachtet werden, dass es sich hierbei nur um Equipment handelt, welches vor und nach dem Gebrauch ordnungsgemäß desinfiziert werden kann.
  2. Zum Veranstaltungsangebot sind eigene Getränke mitzubringen. Auch eigene Handtücher sollten mitgebracht werden und zum Abtrocknen des Körpers nach der Belastung genutzt werden.

Workshops

  1. Ein jeder Workshop erfolgt in festen Trainingsgruppen von 2 bis max. 4 Fechterinnen, welche vorab festgelegt werden.
  2. Pro Workshopeinheit ist die Bildung so vieler Trainingsgruppen zulässig, wie es die Nutzungsvorgaben der Sportanlage erlaubt.
  3. Sollte es für den Workshop unerlässlich sein, dass Equipment gemeinschaftlich genutzt werden muss, muss es vor und nach der Nutzung mit einem Desinfektionsmittel gereinigt werden.
  4. Es erfolgt eine Protokollierung der Anwesenden je Workshopeinheiten.
  5. Der Nutzungsplan mit fest zugeordneten Workshopzeiten wird je Einheit um 10 Minuten am Ende der ersten Gruppe und am Anfang der zweiten Gruppe gekürzt, um Überschneidungen zu vermeiden.

Turnier

  1. Außerhalb der Turnierkämpfe hat jede daran Teilnehmende strikt auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten (z.B. beim Warten auf ihren nächsten Kampf, Besprechungen, Lesen der Teilnehmerlisten etc.)
  2. Eine jede, die nicht ein Turnier ficht, hat einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies sind die Richterinnen, an der Turnierorganisation Beteiligte, wartende Fechterinnen, Trainerinnen, etc..
  3. Trainerinnen sind während der Gefechte nicht am Rand der Gefechtsflächen zugelassen.
  4. Vor und nach jedem Gefecht wird auf Körperbegrüßungen verzichtet.
  5. Der Equipmentcheck erfolgt einzeln, vor jedem Pool mit den jeweiligen Teilnehmerinnen und mit dem gebührenden Abstand.

Meldepflicht und Sofortmaßnahmen bei einem Infektionsverdacht

Wird während der Veranstaltung eine der genannten Erkrankungen bzw. der Verdacht festgestellt, so werden Sofortmaßnahmen in der Einrichtung eingeleitet:

  1. Die Verdachtsperson hat ihre Veranstaltungsteilnahme sofort abzubrechen.
  2. Die Verdachtsperson wird sofort in einem Raum (wenn möglich) oder im Freien isoliert.
  3. Betreuung durch eine zuständige Betreuungsperson unter Berücksichtigung der geltenden Hygienemaßnahmen (Händedesinfektion, Mundschutz, mindestens 1,5 Meter Abstand halten).
  4. Sicherstellung möglicher Infektionsquellen / Absperrung von Trainingsmaterial.
  5. Verstärkung der Händehygiene aller Personen vor Ort.
  6. Die Veranstaltungsleitung ist gemäß Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet das Auftreten bzw. den Verdacht einer Covid-19 Erkrankungen (bei Teilnehmerinnen innerhalb der Veranstaltung) unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt und dem Landesfachverband zu melden.

Inhalte dieser Meldung sind:

  1. Angaben zur meldenden Einrichtung (Adresse, Telefonnummer, Fax, Art der Einrichtung)
  2. Angaben zur meldenden Person.
  3. Angaben zu(r) betroffenen Person(en) (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Geschlecht, Funktion: betreute Person oder Mitarbeiter).
  4. die Art der Erkrankung bzw. des Verdachtes
  5. Erkrankungsbeginn
  6. Meldedatum an das zuständige Gesundheitsamt 
  7. Meldedatum des Meldeeingangs in der Einrichtung.
  8. Name, Anschrift und Telefonnummer des behandelnden Arztes.

Die getroffenen und geplanten Maßnahmen sind dann mit dem zuständigen Gesundheitsamt und dem Berliner Fechterbund e.V. abzustimmen. Eine Wiederteilnahme an der Veranstaltung für die Verdachtsperson ist erst nach Abklingen der Symptome, ärztlichem Urteil bzw. Zustimmung des Gesundheitsamtes möglich.

Berlin, den 03.09.2020
Sandra Martin

Twerchhau e.V.
Verein für Historisches Fechten
twerchhau.de
sHEMAsters.de